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Europ Assistance Reiseversicherung: Das Mehr an Reiseschutz

Montag, 03.08.2020, 11:53:34

EEurop Assistance Reiseversicherung

ALLGEMEINE LEISTUNGEN UND DEFINITIONEN

Erweiterung der Familiendefinition: Sowohl im Einmalschutz als auch im Jahresschutz gilt ab sofort für alle unsere Produkte:
Im Familientarif können zwei Erwachsene sowie bis zu 7 Personen unter 28 Jahren als Kinder mitversichert werden. Personen mit einer Behinderung können unabhängig vom Alter als Kinder mitversichert werden.

AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG (IN DER PREMIUM REISEVERSICHERUNG)

Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden:
Aufnahme der verbesserten Leistungen der Auslandskrankenversicherung jetzt auch in der Premium Reiseversicherung, wie z.B.:
Kostenerstattung für Behandlungen und Verschreibungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker bis insgesamt € 500,- auch ohne ärztliche Verordnung.
Psychotherapeutische Leistungen: Kostenübernahme für fünf psychotherapeutische Sitzungen bei einer Krisensituation/ Trauma während der Reise.
Telefonkosten: Die Telefonkosten für Gespräche mit der Notrufzentrale werden komplett übernommen.
Rooming-In: Kostenübernahme der Rooming-In Kosten auch, wenn das Kind allein reist.

ALLGEMEINE EINSCHRÄNKUNGEN

Reisewarnung bezüglich Pandemie/Epidemie:
Es besteht kein Versicherungsschutz im Reiseabbruch-, Reisegepäck-und im PremiumSchutz, sowie in der Auslandskrankenversicherung, wenn im Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel oder Reiseland wegen einer Epidemie oder Pandemie bestand.
Internationale Sanktionen: Es besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen.

WAS IST BEI COVID-19 ZU BEACHTEN?

Coronavirus (Covid-19): COVID-19 ist eine Krankheit. Erkrankungen auf Reisen sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung versichert. Wir kümmern uns unter anderem um die Behandlung und übernehmen die Kosten dafür. Bei Covid-19 Erkrankungen vor Reiseantritt oder auf Reisen übernehmen wir unter anderem die Stornokosten/Kosten eines Reiseabbruchs im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es für das Reiseziel vor Reisebeginn eine Warnung des Auswärtigen Amtes bezüglich einer Epidemie/Pandemie gibt und die Reise trotzdem angetreten wird, sowie für die Folgen behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie/Pandemie, wie zum Beispiel einem Lockdown oder Quarantänemaßnahmen.