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Auslandskrankenversicherung und Beihilfetarife

Um beihilfeberechtigt zu sein, muss man selber oder der Ehepartner einen Beamtenstatus haben. Die Krankheitskosten werden dann zu Teilen von der Beihilfe und zu Teilen von einer privaten Krankenversicherung getragen.

Die private Krankenversicherung übernimmt, entprechend den versicherten Tarifen, anfallende Krankheitskosten.
Ist in der privaten Krankenversicherung allerdings keine Auslandskrankenversicherung beinhaltet, werden möglicherweise im Ausland entstehende Kosten gar nicht oder nur anteilig erstattet und keine Rücktransportkosten nach Deutschland übernommen.
Die Erstattung der Beihilfe richtet sich nach den Höchstgrenzen der in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Kosten.
Ein Rücktransport in das Heimatland ist auch hier nicht mitversichert.

Wegen des nicht kalkulierbaren Risikos, dass Aufwendungen nicht oder nur teilweise erstattet werden, wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.