Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Mittwoch, 30.04.2025, 13:54:35

Wird eine offizielle Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für ein bestimmtes Land oder eine Region
ausgesprochen, besteht für Risiken, die in direktem und ursächlichem Zusammenhang mit dem
Grund der Reisewarnung stehen, kein Versicherungsschutz.
Ausnahme:
Sollte eine versicherte Person während ihrer Reise unerwartet von einem Krieg oder
kriegsähnlichen Ereignissen betroffen sein, besteht für die ersten 14 Tage nach Beginn der
Ereignisse bzw. nach offizieller Bekanntgabe der Reisewarnung Versicherungsschutz.
Wichtig:
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes gilt ausschließlich für Schäden, die direkt mit dem Grund der Reisewarnung zusammenhängen. Andere Ereignisse bleiben versichert. Eine ausgesprochene Reisewarnung allein ist kein Grund für einen kostenfreien Reiserücktritt. Die Kosten für eine Stornierung der Reise aus diesem Grund werden nicht von der Versicherung übernommen.
Unterversicherung vermeiden: Versicherungsschutz von Reiseleistungen
Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme der Summe aller gebuchten Reiseleistungen entsprechen, damit keine Unterversicherung zum Tragen kommt.
Als Ausnahme der grundsätzlichen Regelung gilt:
Sofern eine versicherte Person tatsächlich nur eine abgrenzbare Reiseleistung, die in voller Summe über einen LTA-Reiseschutz abgedeckt ist, bei der LTA geltend macht, und das Restrisiko anderweitig trägt, besteht keine Unterversicherung.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 05139 959920 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail service@secure-travel.de