Reiserücktrittsgrund - Schaden am Eigentum
Der Schaden muss unverschuldet und plötzlich eingetreten sein.
Er muss so schwerwiegend sein, dass du zurückbleiben oder die Reise abbrechen musst (z. B. weil du die Schäden regeln musst).
Diese Schäden sind normalerweise abgedeckt:
- Einbruch oder Vandalismus (z. B. Wohnungsdiebstahl mit Polizeibericht)
- Brand- oder Wasserschaden (z. B. Rohrbruch, Kurzschluss)
- Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmung, Sturmschaden)
Ein Reiserücktritt wegen eines Schadens am Eigentum ist möglich, aber nur mit einer passenden Versicherung oder wenn der Reiseveranstalter Kulanz zeigt.
Ohne Versicherung drohen hohe Stornokosten.
