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Reiserücktrittsgrund - Schaden am Eigentum


Ein harmloser Fall. Sie haben mit Ihrer Familie Abends die Koffer gepackt und gehen am nächsten Morgen wohlgelaunt Richtung Haustür. Diese wurde aufgebrochen oder es zumindest versucht. Die Wohnung ist nicht mehr ausreichend abgesichert. Verreisen Sie jetzt trotzdem, wäre der Hausratversicherer von seiner Leistung frei. Versicherungschutz besteht selbstverständlich auch bei erfolgtem Einbruch/ Vandalismus oder auch einem Brandschaden. Weiter Informationen finden Sie hierzu bei uns unter:

http://www.secure-travel.de/faq/leistungsumfang-bei-schaden-am-eigentum.php