Ski- & Snowboardversicherung
Dienstag, 25.04.2017, 16:23:53
Sie können nun auch Ihre Ski, ein Snowboard oder auch Ihren Helm versichern. Die Gegenstände müssen jedoch Eigentum der versicherten Person sein. Als versicherte Risiken gelten Diebstahl, Bruch, Beschädigung, Zerstörung, Straftat eines Dritten, Transportmittelunfall, Abhandenkommen sowie beschädigte oder verspätete Auslieferung der Ski/des Snowboards durch ein Beförderungsunternehmen
Bei Eintritt aller Risiken werden die Mietkosten für eine Leih-Ausrüstung bis 25 €/Tag erstattet. Versicherungsschutz besteht bei Abhandenkommen, Diebstahl, Zerstörung, Bruch, Straftat und bei bei Beschädigung, bei Transportmittelunfall die Reparaturkosten (max. Zeitwert) Der Zeitwert berechnet sich nach dem Alter des Sportgerätes, wie folgt:
- im 1. Jahr ab Kaufdatum = 100%
- im 2. Jahr ab Kaufdatum = 80%
- im 3. Jahr ab Kaufdatum = 60%
- im 4. Jahr ab Kaufdatum = 30%
- ab dem 5. Jahr und länger ab Kaufdatum = 10%
Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt max. 1.000 €/Einzelperson, max. 3.000 €/Paare & Familie.
Es wird eine Selbstbeteiligung von 10 % des versicherten Schadens erhoben.
Versicherungsschutz besteht weltweit (Mindestentfernung: 50 km vom Wohnort) und nur in Kombination mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt-/Abbruchversicherung oder Unfallversicherung
für einen Einzel-, Paar-& Familientarif sowie für Gruppen bis 9 Personen.
Wander- & Bergsportversicherung
Versichert sind die Bergung infolge eines Unfalls aus Berg-, See- oder Wassernot und die Unfallfolgen. Der Versicherungsschutz ist ohne Selbstbeteiligung.
Erstattet werden Bergungskosten, Heilkosten, kosmetische Operationen, Kosten für eine Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes bis 15 Jahre (max. 800€ pro Person),
Leihgebühr für Hilfsmittel (z.B. Krücken, Rollstühle), Selbstbehaltskosten bei einem Krankenhausaufenthalt und Sachkosten für beschädigte Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
Die Höchstentschädigungsgrenze betragen jeweils pro Person 7.500€ für Bergungskosten, 4.000€ für Heilkosten, 8.000€ für kosmetische Operationen und 1.000€ für Sachkosten.
Versicherungsschutz besteht weltweit (Mindestentfernung: 50 km vom Wohnort) und nur in Kombination mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt-/Abbruchversicherung oder Unfallversicherung
für einen Einzel-, Paar-& Familientarif sowie für Gruppen bis 9 Personen.