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Ski- & Snowboardversicherung

Dienstag, 25.04.2017, 16:23:53

Sie können nun auch Ihre Ski, ein Snowboard oder auch Ihren Helm versichern. Die Gegenstände müssen jedoch Eigentum der versicherten Person sein. Als versicherte Risiken gelten Diebstahl, Bruch, Beschädigung, Zerstörung, Straftat eines Dritten, Transportmittelunfall, Abhandenkommen sowie beschädigte oder verspätete Auslieferung der Ski/des Snowboards durch ein Beförderungsunternehmen

Ski und Snowboar Versicherung


Bei Eintritt aller Risiken werden die Mietkosten für eine Leih-Ausrüstung bis 25 €/Tag erstattet. Versicherungsschutz besteht bei Abhandenkommen, Diebstahl, Zerstörung, Bruch, Straftat und bei bei Beschädigung, bei Transportmittelunfall die Reparaturkosten (max. Zeitwert) Der Zeitwert berechnet sich nach dem Alter des Sportgerätes, wie folgt:


Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt max. 1.000 €/Einzelperson, max. 3.000 €/Paare & Familie. Es wird eine Selbstbeteiligung von 10 % des versicherten Schadens erhoben.

Versicherungsschutz besteht weltweit (Mindestentfernung: 50 km vom Wohnort) und nur in Kombination mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt-/Abbruchversicherung oder Unfallversicherung für einen Einzel-, Paar-& Familientarif sowie für Gruppen bis 9 Personen.

Wander- & Bergsportversicherung

Versichert sind die Bergung infolge eines Unfalls aus Berg-, See- oder Wassernot und die Unfallfolgen. Der Versicherungsschutz ist ohne Selbstbeteiligung.

Wander- und Bersteigversicherung


Erstattet werden Bergungskosten, Heilkosten, kosmetische Operationen, Kosten für eine Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes bis 15 Jahre (max. 800€ pro Person), Leihgebühr für Hilfsmittel (z.B. Krücken, Rollstühle), Selbstbehaltskosten bei einem Krankenhausaufenthalt und Sachkosten für beschädigte Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
Die Höchstentschädigungsgrenze betragen jeweils pro Person 7.500€ für Bergungskosten, 4.000€ für Heilkosten, 8.000€ für kosmetische Operationen und 1.000€ für Sachkosten.
Versicherungsschutz besteht weltweit (Mindestentfernung: 50 km vom Wohnort) und nur in Kombination mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt-/Abbruchversicherung oder Unfallversicherung für einen Einzel-, Paar-& Familientarif sowie für Gruppen bis 9 Personen.