Auslandskrankenversicherung von TravelSecure
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 04/2017) hat 88 Tarifvarianten für Auslandsreisekrankenversicherungen getestet.
Montag, 15.05.2017, 08:18:08
Der Tarif TravelSecure AR wurde mit der Note »sehr gut« 0,9 ausgezeichnet.
Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und bietet somit einen unverzichtbaren Versicherungsschutz.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung von TravelSecure sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen bzw. 365 Tagen (Langzeit), die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert.
Mit »sehr gut« ausgezeichnet - Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 04/2017) hat 49 Tarifvarianten für Auslandsreisekrankenversicherungen für Einzelpersonen getestet.
Der Tarif TravelSecure AR wurde mit der Note »sehr gut« 0,9 ausgezeichnet.
Note »sehr gut« bei der Auslandskrankenversicherung für Familien
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 04/2017) hat 39 Tarifvarianten für Auslandsreisekrankenversicherungen für Familien getestet.
Der Tarif TravelSecure AR wurde mit der Note »sehr gut« 0,9 ausgezeichnet.
Mit dieser Auslandskrankenversicherung genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz. Egal, wo Sie sich aufhalten - Sie können sich überall ärztlich behandeln lassen.
Im aktuellsten Finanztest vom April 2017 wurden die genannten Auslandsreisekrankenversicherungen mit „sehr gut“ bewertet.
Weiterhin sind Assistance-Leistungen mitversichert. Das sind beispielsweise Informationen über Krankenhäuser im Reiseland, die Vermittlung einer ärztlichen Betreuung oder auch die Erstellung von Kostenübernahmeerklärungen.
Der Notrufservice steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
TravelSecure wurde bereits mehrfach von Stiftung Warentest - Finanztest ausgezeichnet
Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure® wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach von Finanztest als "Testsieger" sowie mit den Noten "Sehr gut" ausgezeichnet.
Damit gehören die Auslandskrankenversicherungen schon seit Jahren zu den Besten. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung so wichtig?
Ohne eine Auslandskrankenversicherung/Reisekrankenversicherung sind Sie in vielen Ländern nicht ausreichend versichert. Die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung hilft Ihnen nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Aber auch dort stellen niedergelassene Ärzte oft Privatrechnungen aus, die in der Regel höher ausfallen, als Ihre Krankenversicherung in Deutschland erstattet. Kosten für einen Rücktransport sind gar nicht versichert. Diese Kosten müssten Sie im Notfall selbst tragen. Deshalb gehört eine Auslandskrankenversicherung unbedingt zu Ihren Reiseunterlagen.
Zu den häufigsten Reisekrankheiten gehören:
- Sonnenbrand,
- Erkältungen,
- Magen-Darm-Infekte,
- Allergien,
- Sonnenstich,
- Verstauchungen und Brüche,
- Vergiftungen und Verkehrsunfälle
Die einzelnen Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung bis 56 Tage im Überblick:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
- Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
- Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Heilbehandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
- Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
- Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
- Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
- Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
- Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
- Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
- Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
- Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Die Leistungen der Assistance
- Informationen über Vertretungen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Informationen über Klimaverhältnisse
- Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall-Service
- 24-Stunden-Hotline
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline
- Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Ausland
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland