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Anpassung Jahres-Reise-Krankentarife der ADLER Versicherung

Montag, 22.05.2017, 08:58:55

Aufgrund des schlechten Schadenverlaufs ist der Versicherer leider kurzfristig gezwungen, die Jahres-Reise-Krankentarife der Adler Versicherung AG zum 1.5.2017 anzupassen.

Nachfolgend erhalten Sie die neue Beitragstabelle:

Info Ecke Box

Vergleich der Prämien:

bis 64 Jahre ab 65 Jahre
Einzelpersonen 14,90 € 81,00 €
Familie 29,90 € 154,00 €

Bei jeder Auslandsreise sind Sie bis zu einer Dauer von:


innerhalb des Versicherungsjahres versichert.

Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die versicherten Personen


Der Vertrag wird für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen, und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr weiter, wenn nicht eine Partei vor der nächsten Hauptfälligkeit die Auslandsreisekrankenversicherung fristgerecht kündigt. (Bitte beachten Sie ggf. das Endalter)

Adler Versicherung 05/2017 - Travel Secure


Versicherte Personen:


Versichert werden können der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner bzw der Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder (auch Adoptiv - Stief - und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Lebenspartner und Kinder müssen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Familienmitglieder getrennt von einander verreisen.

Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen in Textform widerufen. Die Frist beginnt, nachdem der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugestellt wurden.

Eine Kündigung ist möglich:


Gerne informieren wir Sie im Überblick über die Grundlagen der Versicherung (Erstattung zu 100 % der Kosten im Ausland für medizinisch notwendige Heilbehandlung):


Der Versicherer sorgt auch dafür das Sie in medizinischen Notfällen im Ausland schnelle Hilfe bekommen und übernehmen die Kosten für:


Die Assistance-Leistungen durch das 24-Stunden-Notfall-Telefon des Versicherers beziehen sich auf:


Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund nicht mehr behandelt werden muss.
Der Versicherer übernimmt die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit. Dies gilt für Versicherungsfälle, die bei Ende des Schutzes noch andauern.

Im Reiseland können Sie unter folgenden gesetzlich anerkannten und zur Heilbehandlung zugelassenen Personen frei wählen:


Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie das nächst erreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus im Reiseland auszusuchen und zwar unter folgenden Krankenhäusern:


Für folgende Leistungen bietet der Versicherer keinen Versicherungsschutz:


Weitere wichtige Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.