Anpassung Jahres-Reise-Krankentarife der ADLER Versicherung
Montag, 22.05.2017, 08:58:55
Aufgrund des schlechten Schadenverlaufs ist der Versicherer leider kurzfristig gezwungen, die Jahres-Reise-Krankentarife der Adler Versicherung AG zum 1.5.2017 anzupassen.
Nachfolgend erhalten Sie die neue Beitragstabelle:
Vergleich der Prämien:
bis 64 Jahre | ab 65 Jahre | |
Einzelpersonen | 14,90 € | 81,00 € |
Familie | 29,90 € | 154,00 € |
Bei jeder Auslandsreise sind Sie bis zu einer Dauer von:
- 60 Tagen je Urlaubsreise oder
- von 10 Tagen je Dienstreisen
innerhalb des Versicherungsjahres versichert.
Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die versicherten Personen
- einen ständigen Wohnsitz haben oder
- sich regelmäßig länger als drei Monate aufhalten
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen, und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr weiter, wenn nicht eine Partei vor der nächsten Hauptfälligkeit die Auslandsreisekrankenversicherung fristgerecht kündigt. (Bitte beachten Sie ggf. das Endalter)
Versicherte Personen:
- Der Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
- Der Versicherungsnehmer ab dem 66. Lebensjahr
- und deren eigenen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit gleicher Wohnanschrift.
Versichert werden können der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner bzw der Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder (auch Adoptiv - Stief - und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Lebenspartner und Kinder müssen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Familienmitglieder getrennt von einander verreisen.
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen in Textform widerufen. Die Frist beginnt, nachdem der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugestellt wurden.
Eine Kündigung ist möglich:
- zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
- nach einer tariflichen Änderung des Beitrages aufgrund des Alters mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf
- wenn auf Grund eines Versicherungsfalles eine Leistung erbracht wurde, oder eine Klage gegen den Versicherer auf eine Leistung erhoben wurde, mit einer Frist von 1 Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits
- durch den Versicherer selbst, wenn die Beiträge verspätet oder gar nicht gezahlt werden
Gerne informieren wir Sie im Überblick über die Grundlagen der Versicherung (Erstattung zu 100 % der Kosten im Ausland für medizinisch notwendige Heilbehandlung):
- für ambulante Heilbehandlung
- medizinisch notwendige Behandlung wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Früh - und Fehlgeburten
- medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- sowie der Tod
- für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
- für medizinisch notwendige Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen)
- für stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich notwendiger Operationen, Unterkunft und Verpflegung
- für schmerzstillende Zahnbehandlung, Füllungen in einfacher Ausführung und Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz
- für einen medizinisch Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt im Aufenthaltsland
- für Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus beim stationären Aufenthalt eines versicherten Kindes bis zum 17. Lebensjahr, bis max. 14 Tage
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland ( auch im Ambulanzflugzeug) auch die zusätzlichen Kosten für die mitversicherte Begleitperson bis max. 1600 €
- Such-, Bergung- und Rettungseinsätze
Der Versicherer sorgt auch dafür das Sie in medizinischen Notfällen im Ausland schnelle Hilfe bekommen und übernehmen die Kosten für:
- die Bestattung im Ausland oder Überführung an den ständigen Wohnsitz bis zu 11.000 €
- Telefonate und Taxifahrten zusammen bis 50 €
- Rückholung bzw Reisebetreuung der versicherten Kinder bis zum 17. Lebensjahr, bei einem Krankenhausaufenthalt aller Betreuungs-personen, bis max. 14 Tage
Die Assistance-Leistungen durch das 24-Stunden-Notfall-Telefon des Versicherers beziehen sich auf:
- Informationsvermittlung zwischen Ärzten
- Informationen über Ärzte vor Ort
- Benennung von Kliniken im Ausland
- Kostenübernahmeerklärung bis 15.000 € gegenüber dem Krankenhaus
- Organisation des Krankenrücktransports
- Organisation von Bestattung im Ausland oder Überführung an den Wohnort
- Organisation der Reisebetreuung oder Rückholung der versicherten Kinder bis zum 17. Lebensjahr
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund nicht mehr behandelt werden muss.
Der Versicherer übernimmt die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit. Dies gilt für Versicherungsfälle, die bei Ende des Schutzes noch andauern.
Im Reiseland können Sie unter folgenden gesetzlich anerkannten und zur Heilbehandlung zugelassenen Personen frei wählen:
- Ärzten
- Zahnärzten
- Heilpraktikern im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes
- Osteopathen (falls ärztlich verordnet)
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie das nächst erreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus im Reiseland auszusuchen und zwar unter folgenden Krankenhäusern:
- das unter ständiger ärztlicher Leitung steht
- über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt
- nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeitet und
- Krankengeschichten führt
Für folgende Leistungen bietet der Versicherer keinen Versicherungsschutz:
- für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle
- Behandlung im Ausland, die ein Grund für den Antritt der Reise oder deren Verlängerung waren
- Kosten für geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland
- Heilbehandlungen, die ein Arzt vor Antritt der Reise festgestellt hat und feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
- Aufwendungen für Behandlungen innerhalb Deutschlands
- Erkrankungen und Unfälle, die Berufssportler durch die Ausübung ihres Sportes erleiden
- psychoanalytische und psychotherapeutische Leistungen
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.