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Überladung des Wohnmobils kann teuer werden

Freitag, 27.07.2018, 08:37:56

Wohnmobil


Urlauber, die ihr Wohnmobil überladen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Im europäischen Ausland drohen bei Überladung saftige Strafen, in Österreich beispielsweise bis zu 5.000 Euro. Da die Bußgelder je nach Reiseland sehr unterschiedlich ausfallen und die Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren.

Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar & Co. achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht.

Wie schnell ein Wohnmobil überladen sein kann, zeigt dieses Beispiel: Ein Beispiel: Ein 80 kg Roller und weitere 20 kg Campingausrüstung in der Garage – Abstand 446 cm – drücken mit satten 140 kg auf die Hinterachse und entlasten gleichzeitig die Vorderachse um 40 kg. Gleiches gilt für die Fahrräder am Heck; zusammen 38 kg schwer, steigern sie die HA-Bilanz um satte 66 kg und entlasten vorne um 28 kg.

Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei sogar die Entladung des Wohnmobils anordnen. Ab 25 Prozent Überladung werden in Deutschland bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sogar 235 Euro und jeweils ein Punkt in Flensburg.

Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus als in Deutschland. So können Camper in Österreich pauschal bei einer Überladung bis zu 5.000 Euro zahlen. In Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als um 5 Prozent überschritten werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.697 Euro geahndet. In Spanien kann eine 25-prozentige Überschreitung des Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht bis zu zehn Tonnen eine Strafe bis zu 2.000 Euro zur Folge haben.

Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist laut ADAC, dass Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig. Auf deutschen Autobahnen gilt zudem ein Tempolimit von 100 km/h.

Die Staumöglichkeiten im Wohnmobil sind vom Grundriss vorgegeben. Heckgaragen etwa laden zur Mitnahme eines Motorrollers oder zum Einpacken anderer schwerer Urlaubsutensilien ein. Das geht zu Lasten der zulässigen Hinterachslast. Entscheidend ist nicht allein das tatsächliche Ladungsgewicht, sondern auch in welchem Abstand von den Achsen es verstaut wird. Der Fachmann spricht hier von der Momentenwirkung.

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