Verbesserte Versicherungsbedingungen der LTA zum 01.01.2019
Montag, 24.12.2018, 13:40:30
Unser Kooperationspartner LTA (Lifecard Travel Assistance) hat für Neuabschlüsse ab 01.01.2019 einige Veränderungen vorgenommen, die wir Ihnen gerne erläutern möchten.
Reiserücktritt / Abbruch
- Maximale Reisedauer pro Reise 56 Tage bei Inland- und Auslandreisen
- Geschäftsreisen sind mit 56 Tagen abgesichert
- Umbuchungskosten bis Stornokosten. Bis 42 Tage vor Reisebeginn 50 €
- Kurzarbeit (mind. 35 % niedrigeres Bruttoeinkommen)
Auslandsreisekrankenversicherung
- Auch privatärztliche Heilbehandlungen
- Krankenrücktransport ohne Summenbegrenzung
- Zahnbehandlung inkl. Reparatur von Zahnspangen
- Rooming-In
- Heilpraktiker, Chiropraktiker und Homöopathen, soweit ärztlich verordnet
- Reparaturen: Brillen, Gehhilfen und Prothesen bis 500,00 € Neuanschaffungen: Herzschrittmacher und Prothesen sind mitversichert
- Übernahme von Anreise eines Angehörigen, sofern der Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage andauert. Hier wird für Flug und Unterkunft die Kosten über-nommen
- Übernahme Kosten von Rückreisekosten bei minderjährigen Personen
Gepäckversicherung
- Brillen und Kontaktlinsen bis 250,-- €
- Geschenke und Reiseandenken bis 500,-- €
- Sportgeräte außer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, kein Ausschluss Fahrräder
Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass der Versicherer hier auch Prämien-erhöhungen vornimmt. Diese werden auf unserer Seite ab 01.01.2019 in unseren Vergleichsrechnern ausgewiesen. Die Prämien der Verträge, die bis 31.12.2018 ab-geschlossen werden, sind bei Verlängerung davon nicht betroffen.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2019 Personen mit Wohnsitz Schweiz nicht mehr versichert werden können. Leider können wir Ihnen hier keine alternativen Angebote mehr unterbreiten.
Sofern Fragen zu den Tarifen der LTA bestehen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.