Kontakt
X
Tel: 05139 - 95 99 2 0
E-Mail: service@secure-travel.de
Rückruf-Service
Benötigen Sie Hilfe?

FAQ zur Regulierung von Schadensfällen bei Ihrer ERGO Reiseversicherung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid19)

Freitag, 13.03.2020, 09:39:21

ERGO - Schadenregulierung bei Corona


Stand 09.03.2020

Fragen zur Stornokosten-Versicherung / Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und diese wegen der Befürchtung, mich anzustecken, nicht antreten möchte?

In der Stornokosten-Versicherung ist die Angst vor etwas, das evtl. eintreten könnte, grundsätzlich nicht versichert.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Veranstalter, der Ihnen mitteilen wird, ob die Reise durchgeführt wird oder welche weiteren Optionen bestehen.

Bin ich versichert, wenn ich eine Reise nach China gebucht habe und wegen Sicherheitshinweis bzw. Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts zurücktreten möchte?

Versicherte Rücktrittsgründe sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.
Ein Erkrankungsrisiko im Zielgebiet gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen, unabhängig davon, ob ein Sicherheitshinweis bzw. eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt.

Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Covid19 erkranke und deswegen meine Reise nicht antreten kann?

Ja, dies ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund.
Sollte jedoch die WHO diese Krankheit als Pandemie einstufen, erhalten Patienten, die an Covid19 erkrankt sind, keine Erstattungsleistungen.

Bin ich versichert, wenn z.B. der Zugverkehr in ein Land wegen Covid19 eingestellt wird, und ich meine Destination nicht auf die gewünschte Art und Weise erreichen kann?

Nein, dies stellt kein versichertes Ereignis im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung dar.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die nicht genutzten Transportleistungen vom Transport-unternehmen erstattet zu bekommen.

Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit Covid19 meine Reise nicht bzw. nur verspätet antreten kann?

Nein, leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.

Bin ich versichert, wenn ich von der Reise zurücktreten möchte, weil das Land, in das ich einreisen möchte, ein Einreiseverbot verhängt hat?

Versicherte Rücktrittsgründe sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.
Ein Einreiseverbot im Zielgebiet gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Veranstalter, der Ihnen mitteilen wird, welche weiteren Optionen bestehen.

Kann ich von meiner Reise zurücktreten, wenn mein Unternehmen Kurzarbeit anordnet?

Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35% verringern.

Bin ich versichert, wenn ich die Reise nicht antreten möchte, da ich ggfs. Kontakt zu Corona-Erkrankten hatte bzw. mich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten habe und mich vorsorglich in häuslicher Quarantäne befinde?

Versicherte Rücktrittsgründe sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.
Eine vorsorgliche Quarantäne bzw. die Angst, evtl. zu erkranken, ist nicht versichert.

Fragen zur Reiseabbruch-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich mich bereits in einem Land befinde, in dem Covid19-Fälle aufgetreten sind und daraufhin eine Teilreisewarnung ausgesprochen wurde?

Versicherte Gründe für den Reiseabbruch sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.
Die bloße Befürchtung, im Zielgebiet zu erkranken und deswegen die Reise abzubrechen, ist kein versichertes Ereignis, unabhängig davon, ob ein Sicherheitshinweis bzw. eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt.
Wenn Sie im Zielgebiet an Covid-19 erkranken, und zum Zeitpunkt der Einreise für diese Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestanden hat, besteht Versicherungsschutz.
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich aufgrund von Covid19 seinen Aufenthalt im Ausland unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt zu sein (z.B. Quarantäne-Verdacht, generelles Ausreiseverbot)
Leider ist dies ist kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis, die Mehrkosten werden nicht erstattet.

Fragen zur Reisekranken-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich im Ausland an Covid19 erkranke?

Ja, Sie sind grundsätzlich abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid19 erkranken. Dies trifft auch zu, wenn die WHO den Virus als Pandemie klassifiziert.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich in einen Teil von China gereist bin, für den aktuell kein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts besteht?

Ja, der Versicherungsschutz besteht, wenn für den bereisten Landesteil kein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts vorliegt.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich aufgrund von Covid19 meine Reise unfreiwillig über den versicherten Zeitpunkt hinaus verlängern muss (Erkrankung, Quarantäne, Ausreiseverbot) und dann erkranke?

Ja. Verlängert sich Ihr Aufenthalt aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung auch über den versicherten Zeitpunkt hinaus.

Autor: ERGO Reiseversicherung AG