Corona-Schutz der HanseMerkur als Add-On
Donnerstag, 27.08.2020, 09:00:09

Mit unserem neuen Corona-Zusatzschutz können Sie sich vor und während der Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Infektion mit Covid-19 schützen und somit auch in Zeiten von Corona sorglos reisen. Die spezielle Corona-Absicherung wird als Add-On zu unseren Produkten, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten, angeboten und erweitert damit das gebuchte HanseMerkur-Leistungspaket.
Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts:
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt:
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise:
- Ersatz der Umbuchungskosten
Welche Ereignisse sind versichert?
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund:
- eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt
Welche Leistungen umfasst die Urlaubsgarantie?
Bei Reiseabbruch:
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise:
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Welche Ereignisse sind versichert?
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund:
- eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt