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Aktions-Schutz URV COVID-19 Protect

Donnerstag, 22.10.2020, 09:10:31

Seit 25 Jahren BDAE


Vor der Reise

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Erstattung Umbuchungs- / Stornokosten, wenn…
eine mitreisende Person an COVID-19 erkrankt und die versicherte Reise deshalb nicht angetreten werden kann:

Auf der Reise

Reiseabbruch-Versicherung

Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn …


eine mitreisende Person an COVID-19 erkrankt und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.

  • Erstattet werden die zusätzlichen Kosten der Unterbringung, die über den geplanten Reisezeitraum hinausgehen, weil eine Rückreise wegen der Erkrankung nicht möglich ist.
  • Die Erstattung erfolgt nur für den Zeitraum, für den eine Rückreise wegen der Erkrankung nicht möglich ist und nur subsidiär zu anderen Kostenträgern (z.B. Reiseveranstalter, Hoteliers, Behörden,...)
  • Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglichen Unterbringung und ist auf eine Gesamtdauer von 14 Tagen und bis maximal insgesamt 1.500 EUR limitiert.
  • Versicherungsschutz besteht nur für Destinationen für die zum Zeitpunkt des Reiseantritts keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand und die zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht als Risikogebiet galten.
  • Alternative und kostenlose Unterbringungsangebote sind anzunehmen, wenn diese mindestens der gebuchten Kategorie entsprechen – bei Ablehnung besteht kein Anspruch.