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NEU: Allianz Travel-Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Leistungen

Donnerstag, 10.12.2020, 12:25:39

AllianzCorona-Leistungen

Für welche Produkte gelten die neuen Corona-Leistungen?

Ab dem 9.12.2020 bekamen folgende Allianz-Travel-Produkte den erweiterten Versicherungsschutz: Absicherung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung, wie zum Beispiel COVID-19, sowie die Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne:



Bitte beachten Sie: In allen anderen Produkten und auch in Versicherungen für Gruppen und Schulklassen sind die Corona-Leistungen bisher nicht enthalten.

Versicherungsleistungen:

Versicherte Reisen: Mehrere Reisen innerhalb der nächsten 12 Monate

Reiserücktritt-Versicherung: Absicherung bei Stornierung der Reise. Was wird ersetzt? Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise. Mehrkosten bei Umbuchung der Reise, Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
Mit Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens, min. € 25 je Person).

Reiseabbruch-Versicherung: Absicherung bei Abbruch der Reise. Was wird ersetzt? Zusätzliche Rückreisekosten. Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort. Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise.
Mit Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens, min. € 25 je Person).

Reise-Assistance: Hilfe bei persönlichen Notfällen – z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung – sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie. Die Assistance ist 24 Stunden an 365 Tagen unter der Notrufnummer +49 89 62424-245 erreichbar.

Corona-Leistungen: Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne ohne eigene Erkrankung im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung. Kostenübernahme bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, bei COVID-19 oder einer anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung.
Eine persönliche Quarantäne ist die Anordnung einer öffentlichen Behörde zur Beschränkung Ihres Aufenthaltsorts, weil Sie mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind. Kein Versicherungsschutz besteht im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind.