Allianz Reiseschutz:
Leistungen von A bis Z
Donnerstag, 23.09.2021, 09:14:00

Quelle: AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG
- Ersetzt bei einer nicht planmäßigen Durchführung der Reise aus versichertem Grund u. a. notwendige Beförderungskosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität. Ersetzt außerdem den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reise-Leistungen vor Ort.
- Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, persönliche Quarantäne oder Naturkatastrophen am Reiseziel.
- Zusätzlich besteht im Rahmen eines Komplettschutzes Versicherungsschutz bei einem Terroranschlag im Umkreis von 100 km vom Reiseziel.
- Risikopersonen: siehe Reiserücktritt-Versicherung
REISE-ASSISTANCE
- 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.
- Hilfe bei persönlichen Notfällen – z. B. im Krankheitsfall oder bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln – sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Geld und Behörden.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
- Bietet Ersatz, wenn auf der Reise mitgeführtes oder bei einem Beförderungs-Unternehmen aufgegebenes Gepäck beschädigt wird oder abhandenkommt.
REISEHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
- Versicherungsschutz, wenn Dritte wegen Personen oder Sachschäden Anspruch auf Schadenersatz stellen; keine Kfz-Haftpflicht
REISE-KRANKENVERSICHERUNG INKL. KRANKEN-RÜCKTRANSPORT
- Erstattet z. B. die Kosten der notwendigen ärztlichen Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Reise akut eintreten.
- Erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person
- in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
- Erstattet Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000, – € je versicherter Person und Versicherungsfall.
- 24-Stunden-Notrufzentrale: Hilfe bei medizinischen Notfällen wie Krankheit, Unfall, Tod.
- Real-Time: Bietet durch Kreditkarten-Aktivierung die Möglichkeit einer direkten Bezahlung von ambulanten Behandlungskosten und Arzneimitteln.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG
- Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
- Versicherte Gründe sind beispielsweise (gilt für versicherte Person(en) und ggf. Risikopersonen):
- unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- Diebstahl erforderlicher Reisedokumente, verweigerte Ausstellung eines Touristenvisums
- persönliche Quarantäne
- nicht selbst verschuldete Kündigung des Arbeitsvertrages
- Risikopersonen sind die Reisebegleitung und Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten:
- Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte und dessen Familienangehörige
- Eltern und Stiefeltern, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, deren Adoptionsverfahren läuft
- Geschwister
- Mitbewohner
- Großeltern und Enkel
- Folgende Verwandte: Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegermutter, -vater, -sohn, -tochter, Schwager, Schwägerin sowie angeheiratete Großeltern
- Vormunde und gesetzliche Betreuer, Mündel und Betreute
- Bezahlte, im selben Haushalt lebende Pflegekräfte
- Zusätzlich besteht im Rahmen eines Komplettschutzes Versicherungsschutz bei einem Terroranschlag im Umkreis von 100 km vom Reiseziel.
REISEUNFALL-VERSICHERUNG
- Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
VERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG
- Kostenerstattung, wenn sich die Reise nach einem Verkehrsunfall oder wegen einer Verspätung des Beförderungs-Unternehmens um mindestens vier Stunden verzögert. Ersetzt werden die anteiligen Kosten der gebuchten, aber nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort sowie zusätzliche Aufwendungen.
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