Starten Sie unbeschwert in Ihren Urlaub – mit der TAS Reiseversicherung
Donnerstag, 14.04.2022, 15:24:39

Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf schöne erholsame Tage. Aber was ist, wenn doch mal etwas dazwischen kommt und Sie Ihre Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht antreten können? Ihre entgangenen Urlaubsfreuden kann Ihnen niemand ersetzen, den finanziellen Schaden schon!
- Unsere leistungsstarken Reiseversicherungen bieten Ihnen den optimalen Schutz zu unschlagbar günstigen Preisen!
- Alle unsere Versicherungsprodukte beinhalten keine Selbstbeteiligung für Sie. Somit tragen Sie auch keine Kosten im Schadenfall!
- Wir bieten Ihnen vollen Versicherungsschutz auch bei einer Erkrankung durch eine Infektion mit dem Corona-Virus!
- Versicherungsschutz besteht auch für Reisen in Länder mit einer „COVID-19-bedingten Reisewarnung“ des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland!
- Für alle Reisen und Urlaubsformen. Egal ob für Flug-, Bus-, Bahn-, Schiffs- oder Pauschalreisen, Hotelübernachtung, Ferienwohnung oder Städtetrip, Mietwagen, Wohnmobil- oder Campingurlaub u.v.m. - immer rundum versichert!
Informationen zu Ihrer Reiseversicherung und dem Corona - Virus
- gültig für alle Reiseversicherungen der TAS -
Für welche Fälle besteht im Rahmen Ihrer Reiseversicherung und dem Corona-Virus Versicherungsschutz?
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
- Die ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) ist eine unerwartet schwere Erkrankung gemäß den Bedingungen und ist damit ein versichertes Risiko.
Reise-Krankenversicherung:
- Die Erkrankung aufgrund der Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) im Ausland ist versichert. Somit werden Ihnen die im Ausland anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport entsprechend ersetzt.
COVID-19-bedingte Reisewarnung:
- In allen TAS-Reiseversicherungen und für alle bedingungsgemäß versicherten Gründe (wie z.B. Krankheit, Unfall, Kurzarbeit, u.v.m.) besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn für das Reiseland oder Reisegebiet eine „COVID-19-bedingte Reisewarnung“ des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Bitte beachten Sie, dass nur der alleinige Ausspruch einer Reisewarnung nicht zu den versicherten Gründen gehört. (Für welche Länder oder Regionen eine „COVID-19-bedingte“ Reisewarnung ausgesprochen wurde, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter: www.auswaertiges-amt.de oder hier.)
Für welche Fälle besteht im Rahmen Ihrer Reiseversicherung und dem Corona-Virus kein Versicherungsschutz?
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
- Bei einer Stornierung oder dem Abbruch der Reise aufgrund einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne besteht kein Versicherungsschutz.
- Die Angst oder die Befürchtung vor einer Infektion bzw. einer Erkrankung mit dem Corona-Virus (COVID-19) gehört nicht zu den versicherten Gründen und ist somit auch nicht versichert.
Unser Tipp:
Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 05139 - 95 99 20 oder per E-Mail unter service@secure-travel.de
Oft ergibt sich die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung oder Umbuchung, wenn in der Reisedestination eine akute Gefährdungslage vorliegt.