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Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort

Mittwoch, 04.04.2018, 10:52:47

Gerne informieren wir Sie über die Ausführungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen unserer Kooperationspartner.

Versicherung Aussage
Travel Secure Reiseversicherung

Würzburger Versicherungs AG (Stand 2017)

Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen besteht nur in der Reiseabbruchversicherung.

Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort

Der Versicherer leistet bei Naturkatastrophen/Elementarereignissen (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort eine Entschädigung für die Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend
  • notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung;
  • die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten. Nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall. Des Weiteren die hier durch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, wenn die Reise nicht planmäßig beendet werden kann. Dies sind bspw. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (keine Heilkosten). Ausgeschlossen sind sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen
  • wegen von Ihnen verursachtem, unplanmäßigen Abweichen von der geplanten Reiseroute(z. B. Notlandung).

Bei Erstattung dieser Kosten stellt der Versicherer bei Beförderung, Unterkunft und Verpflegung auf die Qualität der gebuchten Reise ab.
die Bayerische Reiseversicherung

Die Bayerische (Stand 11/2017)

Auf Grund eines Feuers oder Elementarereignisses am Urlaubsort, sofern Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können:
Der Versicherer erstattet die Mehrkosten der versicherten Person für die außerplanmäßige Rückreise, sofern dies mit gebucht und versichert wurde. Des Weiteren übernimmt der Versicherer die Kosten für den zwingend notwendigen, verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort. Die Kosten werden nach gleicher Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reiseleistung erstattet.
Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, höchstens jedoch 4.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt.


Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel; Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen; Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch.
Reiseschutz Plus Reiseversicherung

BD 24 Berlin Direkt Versicherung (Stand 2016)

Elementarereignisse am Urlaubsort:
Die BD24 erstattet die Rückreisemehrkosten und ggf. die Kosten für den verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort, wenn die versicherte Reise wegen eines Elementarereignisses am Urlaubsort nicht planmäßig beendet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft bzw. die Rückreise mitversichert wurde. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt.

Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.
Allianz Global Assistance Reiseversicherung

Allianz Global Assistance (Stand 2017)

Für Schäden, die durch höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, verursacht werden, besteht im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung kein Versicherungsschutz.

Kann die versicherte Person aufgrund von Naturkatastrophen / Elementarereignissen am Urlaubsort (z. B. Lawinen,Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben) die Reise nicht planmäßig beenden, erstattet der Versicherer im Rahmen der Reiseabbruch-Versicherung die Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie der außerplanmäßigen Rückreise, sofern diese mit gebucht und versichert wurde.

Bei der Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt. Die Leistung ist auf insgesamt € 4.000,- je Schadenfall begrenzt.
TAS Reiseversicherung

TAS (Stand 2016)

Elementarereignisse am Urlaubsort:
Die BD24 erstattet die Rückreisemehrkosten und ggf. die Kosten für den verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort, wenn die versicherte Reise wegen eines Elementarereignisses am Urlaubsort nicht planmäßig beendet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft bzw. die Rückreise mitversichert wurde. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt.

Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.
LTA Reiseversicherung

LTA (Stand 2017)

Der Versicherer ist nicht verantwortlich für jegliche Verspätung oder Behinderung bei der Ausführung der Leistungen, die im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen stehen:
Naturkatastrophen wie zum Beispiel Erdbeben, Vulkanausbruch oder Überschwemmung.
Union Reiseversicherung

URV (Stand 2016)

Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise bis 5.000 EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Erdbeben, Wirbelstürmen, Überschwemmungen oder Lawinen) nicht planmäßig beendet werden kann.
Europäische Reiseversicherung

Europäische Reiseversicherung AG (Stand 2017)

Laut den aktuellen Versicherungsbedingungen ist im Rahmen der Reiseabbruch-Versicherung eine außerplanmäßige Beendigung der Reise versichert, wenn Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort die Rückreise unmöglich machen.
Dann erstattet der Versicherer Ihnen die Mehrkosten für:
  • die außerplanmäßige Rückreise.
  • den verlängerten Aufenthalt.

Der Versicherer erstattet nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reiseleistung.
Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.
Europ Assistance Reiseversicherung

Europ Assistance (Stand 2017)

Naturgewalten sind kein Grund in der Reiserücktrittversicherung von einer Reise zurückzutreten, jedoch beim Reiseabbruch.
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstattet der Versicherer:
  • die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
  • die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am Reiseort bleiben, erstattet der Versicherer:
  • die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
  • die erforderlichen Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter.
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