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Selbstbeteiligung in der Reiserücktritt-/Abbruchversicherung

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung?

Sofern Sie sich für eine Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, erstattet der Versicherer im berechtigten Schadenfall die berechtigten Erstattungskosten voll zurück.
Nachstehend erhalten Sie weitere Informationen über den Selbstbehalt der Reiseversicherungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften:

Versicherung Selbstbehalt
Signal Iduna Reiseversicherung Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 25,00 € pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,00 € pro Person.
BBV Versicherung Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je Person.
Europ Assistance Reiseversicherung Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen wir die anerkannten Kosten nicht in voller Höhe aus. Wir reduzieren unsere Zahlung für den Schaden um 20%, mindestens aber € 25.- pro Person.
Europäische Reiseversicherung Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber € 25,– je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
Elvia / Allianz Reiseversicherung Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt.
Union Reiseversicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet.
Travel Secure Reiseversicherung Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person – sofern vereinbart – einen Selbstbehalt von 25,– EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, trägt die versicherte Person – sofern vereinbart – einen Selbstbehalt in Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je Person.
HanseMerkur Reiseversicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet.
TAS Reiseversicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet.