Wann kann eine Reiseversicherung gebucht werden?
Dienstag, 11.12.2018, 11:37:03
Jahresreiseversicherung
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat, sind jedoch nur solche Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen dem Wohnort bzw. der Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 km beträgt und die Reisedauer mindestens eine Übernachtung beinhaltet.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für bereits gebuchte Reisen in der Reise-Rücktrittsversicherung, wenn die Versicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgte.
Einmalversicherung
Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für bereits gebuchte Reisen in der Reise-Rücktrittsversicherung, wenn die Versicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgte.
Jahresreiseversicherung / Einmalversicherung
Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen.
Der Abschluss der Reiseversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Reiseversicherung sofort (am Tag der Reisebuchung) abzuschließen.
Jahresreiseversicherung / Einmalversicherung
Die vorgesehene ununterbrochene Reise (Abwesenheit) muss mindestens 2 Übernachtungen betragen und das bei Antritt der Reise vorgesehene Reiseziel muss zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person eine Entfernung von mindestens 50 km Luftlinie aufweisen.
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wird.
Jahresreiseversicherung
Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen.
Für Reisen, die Sie vor dem versicherten Zeitraum gebucht haben, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Beginn des Versicherungsvertrags und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.
Einmalversicherung
Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, die gebucht und versichert wurden. Sie sind als politische Gemeinde einschließlich eines Umkreises von 50 km zu verstehen. Davon umfasst sind alle Verbindungsstrecken zwischen den Urlaubsorten und zurück zum Heimatort.
Der Versicherungsabschluss muss bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 21 Tage nach Buchungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung erfolgen.
Jahresreiseversicherung
Als versicherte Inlandsreise gilt eine Reise im Land des Hauptwohnsitzes gemäß § 1 aus privatem Anlass, mit anschließendem
Übernachtungsaufenthalt in mehr als 50 km Entfernung des Hauptwohnsitzes. Als versicherte Auslandsreise gilt eine grenzüberschreitende Ortsveränderung mit Übernachtungsaufenthalt, bei welchem der Hauptwohnsitz gemäß § 1 – für maximal die ersten 42 Tage – verlassen wird.
DerVersicherungsschutz beginnt mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für gebuchte Reisen, wenn der Abschluss des
LTA-Vertrages bis maximal 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Wurde eine Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt gebucht, beginnt der Versicherungsschutz bei Reisebuchung, wenn die Vertragserklärung am Buchungstag erfolgt.
Einmalversicherung
Der Versicherungsschutz gilt für einzeln beantragte Reisen aus privatem Anlass in Höhe des versicherten Reisepreises.
Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag
erfolgen.
Jahresreiseversicherung
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur solche Reisen vom Versicherungsschutz umfasst, bei denen die Entfernung zwischen dem Wohn- oder Arbeitsort mehr als 50 km beträgt.
Bereits gebuchte Reisen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reisen nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens am folgenden Werktag abgeschlossen wird.
Einmalversicherung
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für die jeweils versicherte Reise.
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur vor Antritt der Reise und nur bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt, abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Jahresreiseversicherung
Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine im Voraus gebuchte Übernachtung außerhalb des Wohn- oder
Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 50 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort führt.
Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen.
Jahresreiseversicherung
Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen und Ihre Reise mindestens eine Übernachtung beinhalten. Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen oder Ihre Reise mindestens eine Übernachtung beinhalten.
Für Reisen, die Sie vor dem versicherten Zeitraum gebucht haben, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Beginn des Versicherungsvertrags und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.
Einmalversicherung
Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an welchen Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubsorte sind als politische Gemeinden einschließlich eines Umkreises von 50 km zu verstehen. Zusätzlich erfasst sind alle Verbindungsstrecken
zwischen den Urlaubsorten und zurück zu Ihrem Heimatort.
Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.
Jahresreiseversicherung / Einmalversicherung
Reisen sind grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen. Unabhängig davon ist das Reiseziel und die Reisedauer.
Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie mindestens ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.
Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.